Hoffen auf eine Lösung für Kreisausbilder

Seit Monaten schwelt das Thema der Honorarverträge für Kreisausbilder unter den freiwilligen Feuerwehrleuten im Land...

Viele haben auf eine Einsicht auf Landesebene gehofft, die bleibt aber Ein Handfeuermelder
bislang aus. Lediglich ein Schlupfloch lässt sich die Behörde offen. 

Was auf die Einsatzkräfte zukommt, wenn sie für Tätigkeit als Ausbilder Honorarverträge mit dem Landkreis abschließen und sich privat versichern müssen, ist unklar. „Die Ausbilder sind verunsichert und wissen nicht wie es weitergehen kann“, sagt Michael Jahn, Kreisbrandmeister des Saalekreises.

„Jeder muss 40 Ausbildungsstunden pro Jahr nachweisen“

Hier ziehen die Ausbilder in Betracht, ihre Kameraden unter diesen Umständen im kommenden Jahr nicht mehr zu unterrichten, wie es von Jörg Heinze, Leiter des Ordnungsamtes im Saalekreis, heißt. Damit käme die Ausbildung der Feuerwehr in dem Kreis gänzlich zum erliegen. Und dass, obwohl diese sogar vorgeschrieben ist: „Jeder muss 40 Ausbildungsstunden pro Jahr nachweisen“, sagt Jahn. Das passiere oft in den Diensten innerhalb der Ortswehren, aber auch auf den Lehrgängen am Feuerwehrtechnischen Zentrum in Blösien.

Nach Informationen des Landkreises konnten mit den 29 berufenen Ausbildern des Saalekreises insgesamt 69 Lehrgänge in diesem Jahr angeboten werden. Davon waren allein 24 Lehrgänge die Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger. Jährlich, so Ordnungsamtsleiter Jörg Heinze, werden die Städte aufgefordert, die Lehrgangsplätze an den Kreis zu melden. Danach werde auch festgelegt, welche Ausbildungen nötig sind. Die Feuerwehrleute bilden sich zum Maschinisten, zum Atemschutzgeräteträger, zum Sprechfunker für Digitalfunk oder auch als Truppführer weiter. Die Lehrgänge sind vielfältig.

„Das lähmt das ganze Land“

Nun stehen jedoch viele Fragen im Raum, die teils arbeitsrechtlich sind, aber eben auch ganz praktisch: Was ist denn, wenn ein Ausbilder vorab eine private Versicherung abschließt und dann zum Dienst erkrankt? Wer übernimmt die Kosten? Mit der neuen Regelung sieht Kreisbrandmeister Michael Jahn aber nicht nur seine Kameraden betroffen. „Das lähmt das ganze Land“, sagt er und schlägt aber auch versöhnliche Töne an: „Wir wünschen uns eine unbürokratische Entscheidung.“

An der haben auch die Landkreise gearbeitet. So erklärt Heinze, dass bereits mehrere Landkreise das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht und ihnen die Auswirkungen verdeutlicht haben. Dort, so Heinzes Informationsstand, soll auch eine Änderung erarbeitet werden, die noch in diesem Jahr bekanntgegeben werden soll. Bislang ist dies jedoch noch nicht passiert.

Doch auch der Kreis wünscht sich eine baldige Lösung, die die Kreisausbildung sichert. „Feuerwehrarbeit ist das einzige Ehrenamt, mit dem hoheitliche Pflichten erfüllt werden“, sagt Jahn. Denn die Gefahrenabwehr ist eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. (mz)

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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